Unser Team – unser Service

Unsere Mitarbeiter sind examinierte Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpfleger und Altenpflegerinnen mit jeweils 3-jähriger Ausbildung mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege sowie extra ausgebildetes Fachpersonal in der außerklinischen Intensivpflege/ Heimbeatmung.

Somit können wir in unseren Leistungsbereichen wertvolle Unterstützung anbieten.

Bereits in der Überleitung des Klienten aus dem Krankenhaus in die Wohngemeinschaft, leisten wir professionelle Hilfe und Unterstützung. Hilfe bei Anträgen (Kranken- und Pflegekassen, Sozialamt usw.), Kurzfristige Organisation von Pflegehilfsmitteln wie: Pflegebett, Rollstuhl, (med.) Fußpflege, Frisör und vieles mehr.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Übernahme aller erforderlichen Vorbereitungen von der Überleitung aus der Klink in die Wohngemeinschaft.
  • Enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Pflegekassen, Ärzten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden und Hilfsmittelfirmen
  • Die Klienten werden von einem Team intensiverfahrener Pflegefachkräfte betreut, kontinuierlich im Tagdienst, Spätdienst und Nachtdienst
  • Jedem Klienten ist eine Bezugsperson zugewiesen
  • Die Stellvertretende Pflegedienstleiterin, ist für die organisatorischen und pflegerischen Maßnahmen verantwortlich. Sie steht in engem Kontakt zur Pflegedienstleiterin. So können alle erforderlichen Dinge zeitnah geregelt, Probleme oder Änderungen schnell erkannt und behoben werden.
  • Erstellung einer aussagekräftigen Dokumentation zur Sicherstellung koordinierter Handlungsabläufe, Förderung der aktiven Mitbestimmung von Klienten und Angehörigen bei der Gestaltung der Pflege und Einbeziehung von Ressourcen und möglichen Selbsthilfepotenzialen.
  • Ganzheitliche Versorgung der Klienten unter Einbeziehung ihrer individuellen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung der Besonderheiten im neuen Umfeld
  • Hohes Pflegeniveau durch aktivierende und ganzheitliche Pflege und Betreuung. Das gibt den Klienten und Angehörigen höchstmögliche Sicherheit

SGB XI = Grundpflege (alles was mit der direkten Pflege am Menschen zu tun hat)
Hauswirtschaft (Säuberung des direkten Umfeldes des Klienten)

SGB V = Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt für die Erbringung verordnungspflichtiger
Leistungen (Spritzen, Verbandswechsel usw.)

Pflegeergänzungsgesetz

Alle Pflegebedürftigen, auch der Pflegestufe 0, können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen (§ 45b SGB XI). Je nach Grad des Betreuungsbedarfs zahlen die Pflegekassen dafür monatlich 104 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 208 Euro (erhöhter Bedarf). Das Geld darf nur zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, vor allem um pflegende Angehörige zu entlasten.